Laut Wikipedia .. schreibt das Teledienstegesetz seit 2002 vor, dass jeder geschäftsmässige Dienst im Internet ein Impressum enthalten muss. Ob darunter auch private Websites fallen, ist umstritten. Schaut man sich dann das Teledienstegesetz - TDG an, ist man als nicht Jurist irgendwie genauso schlau wie zuvor.
Ein Teledienst wird in 2.3. definiert als Angebote zur Nutzung des Internets - hey, wer hätte gedacht dass das hier ein Teledienst ist!
Weiter heisst es unter 3. ... gilt unabhängig davon, ob die Nutzung der Teledienste ganz oder teilweise unentgeltlich oder gegen Entgelt möglich ist.
Der Paragraph 6 Allgemeine Informationspflichten meint dann dass ich folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten habe:
- 1. den Namen und die Anschrift
- 2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme
und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen,
einschliesslich der Adresse der elektronischen Post.
Wat is? Also meine Mail Adresse? Und die erlaubt eine unmittelbare Kommunikation? Und was bitte ist schnell? Ich kenne Smart Fahrer die meinen das Ding ist schnell genug. Alles sehr relativ.
Alles andere trifft hier wohl nicht zu. Glaube ich. Soweit ich das verstanden habe. Aber wer weiss das schon. Als nicht Jurist.
Das heisst ich muss hier jetzt exakt das widerholen was man auch einfach bei der DENIC abfragen kann? Na wenn's sein muss mache ich ja auch das:
| Name: | Thomas Müller |
|---|---|
| Adresse: | Solitudeallee 46/3 |
| PLZ: | 71636 |
| Stadt: | Ludwigsburg |
| Telefon: | +49-7141-5056579 |
| elektronische Post: | webmaster BEI geht-schon.de |
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Wenn das hier jetzt nicht dem entspricht was das Gesetz gerne hätte (und dabei habe ich mir wirklich Mühe gegeben!), wäre ich für eine kurze Mail (Verzeihung, elektronische Post) wirklich dankbar.
Thomas Müller, 01.08.2007
